Equal Pay – Sieg vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht!

Anwältinnenbüro Leipzig erkämpft Grundsatzurteil zu Lohngleichheit

Jahrelang hat Susette Jörk für eine Mandantin gestritten, die zeitweise 1000,- Euro Lohn weniger als ihr männlicher Kollege erhielt, und das bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit. Nun hat die Arbeitsrechts-Expertin des Anwältinnenbüros Leipzig ein wegweisendes Urteil erzielt. Das Bundesarbeitsgericht spricht der Klägerin 14.500 Euro Lohndifferenz und eine Entschädigung in Höhe von 2000,- Euro für die Diskriminierung zu.

Susette Jörk: „Lohngleichheit ist nicht verhandelbar!“

Der Fall: Susanne Dumas arbeitete im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma. Durch Zufall erfährt sie, dass ein kurz vor ihr eingestellter Kollege viel mehr verdient. Auf Nachfrage erklärt die Geschäftsführung, er hätte besser verhandelt und auch ihr sei man entgegengekommen, denn beiden wurde derselbe Arbeitsvertrag angeboten, der Kollege verhandelte für sich ein besseres Grundgehalt, sie verhandelte für sich 20 Tage unbezahlten Urlaub. Die ungleiche Bezahlung erscheint Dumas ungerecht und sie klagt dagegen. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Susette Jörk ist sie von Anfang an überzeugt, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zur unterschiedlichen Bezahlung führte.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht verneinen ihre Argumentation und folgen der Darstellung, dass der Mann eben besser verhandelt hätte. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht und ihre Mandantin bleiben jedoch hartnäckig und führen in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. das Verfahren in dritter Instanz weiter. So wird der Fall am 17. Februar 2023 vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Es wird ein Erfolg.

Susanne Dumas: „Lasst euch niemals die Butter vom Brot nehmen!“

Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 450/21) urteilt: Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert sich nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts. Der Arbeitgeber kann diese Vermutung nur durch objektive Faktoren widerlegen, die nicht geschlechtsdiskriminierend sind. Besseres Verhandeln zählt nicht dazu.

Das ist ein wegweisendes Urteil, das die Lohngerechtigkeit für viele arbeitende Frauen erhöhen kann. Denn wenn ein Mann nur deshalb höheren Lohn für gleiche Arbeit erhält, weil er besser verhandelt hat, müssen Arbeitgeber*innen gleichermaßen qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen dasselbe zahlen.

Die Klägerin Susanne Dumas ist erleichtert und bleibt kämpferisch: „Ich widme diesen Erfolg meinen beiden Töchtern und stellvertretend allen Frauen in Deutschland. Seid mutig, seid laut und lasst euch niemals die Butter vom Brot nehmen!“

Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Susette Jörk, erklärt: „Diskriminierung setzt keine Absicht voraus, zu leicht lässt man sich von tradierten Rollenbildern blenden. Alle Arbeitgeber*innen sind aufgerufen, ihre Grundsätze zur Entgeltfindung wirklich diskriminierungsfrei und transparent zu gestalten. Entgeltgleichheit ist keine Verhandlungssache. Der heutige Durchbruch ist einmal mehr der Ausdauer einer mutigen Frau zu verdanken, die den Rechtsweg nicht gescheut hat.“ Das Durchhaltevermögen von Mandantin und Anwältin hat sich ausgezahlt.