
Equal Pay – Sieg vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht!
Anwältinnenbüro Leipzig erkämpft Grundsatzurteil zu Lohngleichheit
Jahrelang hat Susette Jörk für eine Mandantin gestritten, die zeitweise 1000,- Euro Lohn weniger als ihr männlicher Kollege erhielt, und das bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit. Nun hat die Arbeitsrechts-Expertin des Anwältinnenbüros Leipzig ein wegweisendes Urteil erzielt. Das Bundesarbeitsgericht spricht der Klägerin 14.500 Euro Lohndifferenz und eine Entschädigung in Höhe von 2000,- Euro für die Diskriminierung zu.
Susette Jörk: „Lohngleichheit ist nicht verhandelbar!“
Urteil des BAG vom 16.02.2023, 8 AZR 450/21 hier (pdf).
FAQ zum Urteil des BAG hier (pdf).