Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe


Können Sie wegen Ihres Einkommens die Kosten für juristische Beratung oder gerichtliche Vertretung nicht tragen, stehen Ihnen vielleicht Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu. Darüber können Sie sich beim zuständigen Amtsgericht informieren. Antragsformulare finden Sie im Service-Bereich der Homepage.

Kosten

Die Bezahlung anwaltlicher Leistungen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie ist bei außergerichtlicher Beratung anders als bei Vertretung vor Gericht. Im ersten Fall können wir eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit unseren MandantInnen schließen. Kommt der Fall vor Gericht, richten sich die Kosten nach dem RVG und sind zumeist von der Höhe des Streitwerts abhängig.

Kostenaufstellung und Zahlungsmodalitäten

Bei einer ersten Beratung in unserer Kanzlei wägen wir ab, welche Schritte wir in Ihrem Fall gehen müssen. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen sagen, welche Kosten auf Sie zukommen und schließen gegebenenfalls eine Vergütungsvereinbarung. Wir legen auch fest, wie Sie zahlen sollen – wir ermöglichen beispielsweise Ratenzahlung.

Erstberatungskosten und Beratungshilfe

Die Kosten für die Erstberatung richten sich nach dem Sachverhalt. Wie hoch sie sind, können wir Ihnen bereits sagen, wenn wir den ersten Termin ausmachen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, steht Ihnen eventuell die sogenannte „Beratungshilfe“ zu. Bitte beantragen Sie diese vor der Erstberatung bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Gerichtliche Verfahren und Prozesskostenhilfe

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Können Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht dafür aufkommen, haben Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe (im Familienrecht auch „Verfahrenskostenhilfe“ genannt).