Existenzsichernde Geldleistungen wie z.B. ALG II oder Grundsicherung sind ab 1. 01. 2012 auf Girokonten nicht mehr vor dem Gläubigerzugriff sicher. Sie können nur durch das Einrichten eines speziellen Pfändungsschutzkontos (P-Konto) dem Zugriff entzogen werden.
Willkommen im Anwältinnenbüro!
Wir – Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald – arbeiten seit 2003 im Leipziger Anwältinnenbüro zusammen. Unsere Rechtsgebiete sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Mietrecht.
» Hilfe bei Rechtsfragen
Hilfe bei Trennung, Scheidung und anderen familiären Konflikten gesucht? Wir beraten und vertreten Sie im Familienrecht. Außerdem bieten wir Ihnen eine nerven- und kostensparende Lösung – Mediation.
» Mediation statt Streit
Besonders wichtig ist uns die Beratung und Vertretung von Frauen und Kindern, die Gewalt erfahren haben. Hier unterstützen wir Betroffene mit juristischem Wissen, Erfahrung und unserer Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Vereinen und lokalen Netzwerken gegen Gewalt.
» Schutz gegen Gewalt
Unser umfassendes Fachwissen ist vorteilhaft für unsere Mandantinnen und Mandanten, wenn Streitfragen Folgen in mehreren Rechtsgebieten verursachen – wir arbeiten zusammen, um ideale Lösungen zu finden.
Anwältinnen
Susette Jörk
Ina Feige
Nadine Maiwald
AKTUELLES
01 / 2012 / Pfändungsschutz – P-Konto eröffnen!
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01 / 2012 / Alles Gute im neuen Jahr!
Wir wünschen all unseren Mandantinnen und Mandanten, GeschäftspartnerInnen und Freunden ein erfolgreiches Jahr 2012 mit viel Freude und Gesundheit.
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25.11.2011 Internationaler Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen"
23.11.2011, 19:00 Uhr
Kachelmann und die Folgen: Konsequenzen aus einem öffentlichen Strafprozess
Vortrag und Diskussion, Universität Leipzig, Seminargebäude, Raum S202
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25.11.2011 Internationaler Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen"
22.11.2011, 19:00 Uhr
Ein eigenes Zimmer in Teheran
Vortrag und Diskussion mit der iranischen Frauenrechtlerin Mansoureh Shojaee
MONAliesa, Bernhard-Göring Str. 152, Leipzig
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03/2011/ Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt
Betroffene sollen länger Schadensersatz fordern können
Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten künftig mehr Rechte vor Gericht: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf gebilligt,
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